Studenten - Versicherungsrecht

In Kürze

Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland sind gesetzlich krankenversicherungspflichtig — in der sogenannten Krankenversicherung der Studenten (KVdS). Diese Pflicht gilt längstens bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird.

Definition

Die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) ist eine besondere Form der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht für Studierende. Sie ist in § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V geregelt. Versicherungspflichtig sind alle Studierenden, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind — unabhängig davon, ob sie Vollzeit, Teilzeit oder per Fernstudium studieren.

Zu den anerkannten Hochschulen zählen laut Hochschulrahmengesetz (HRG) unter anderem Universitäten und Fachhochschulen. Nicht erfasst sind Studierende an Berufsakademien, privaten nicht staatlich anerkannten Einrichtungen sowie Gasthörer. Auch Studierende an Universitäten der Bundeswehr oder Fachhochschulen für Öffentliche Verwaltung unterliegen nicht der KVdS, da sie Anspruch auf Heilfürsorge oder Beihilfe haben.

Die Versicherungspflicht besteht auch dann fort, wenn ein Studierender von der Hochschule beurlaubt wird. Studierende mit Wohnsitz im Ausland sind ebenfalls einbezogen, sofern kein Anspruch auf Sachleistungen aus über- oder zwischenstaatlichem Recht besteht.

Zeitliche Grenze: Die KVdS endet spätestens mit dem Semester, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn anerkannte Hinderungsgründe vorlagen — etwa schwere persönliche oder familiäre Umstände, die das Studium verzögert haben. Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, entscheidet die Krankenkasse jeweils semester- oder trimesterweise im Einzelfall.

Folgende Studiengänge führen unter den genannten Voraussetzungen zur Versicherungspflicht in der KVdS:

  • Bachelorstudiengänge (Regelstudienzeit 3–4 Jahre)
  • Masterstudiengänge (Vertiefungsstudium nach dem Bachelor)
  • Diplomstudiengänge (vor allem in Ingenieur-, Natur- und Wirtschaftswissenschaften)
  • Fernstudiengänge an staatlich anerkannten Hochschulen