Steuern

In Kürze

Steuern sind öffentlich-rechtliche Geldleistungen ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung. Sie dienen der Finanzierung staatlicher Aufgaben.

Definition

Steuern ist ein steuerrechtlicher Begriff. Sie bezeichnen Geldleistungen, die von öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen erhoben werden.

Steuern werden natürlichen oder juristischen Personen auferlegt, sofern ein gesetzlich bestimmter Tatbestand erfüllt ist. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass keine konkrete Gegenleistung für die Zahlung geschuldet wird.

Voraussetzung ist eine gesetzliche Norm, die Steuerpflicht, Steuerschuldner und Bemessungsgrundlage eindeutig festlegt. Die Erhebung erfolgt kraft Hoheitsgewalt unabhängig von einem individuellen Nutzungs- oder Leistungsanspruch.

Die zentrale Rechtsgrundlage ist:

  • § 3 Abgabenordnung (AO)

Dieser definiert den Steuerbegriff verbindlich. Steuern können nach Anknüpfungspunkt, Erhebungsform oder wirtschaftlicher Belastungswirkung systematisch unterschieden werden.

Eine Steuerzahlung begründet keinen Anspruch auf bestimmte staatliche Leistungen oder Vorteile.

Abzugrenzen sind Steuern von:

  • Gebühren
  • Beiträgen

Diese setzen eine konkrete Gegenleistung voraus.

In der Praxis bilden Steuern die wesentliche Finanzierungsgrundlage von Bund, Ländern und Gemeinden.