Steuern

Steuern sind öffentlich-rechtliche Geldleistungen ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung. Sie dienen der allgemeinen Finanzierung staatlicher Aufgaben von Bund, Ländern und Gemeinden.

In Kürze

Steuern sind öffentlich-rechtliche Geldleistungen ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung. Sie dienen der allgemeinen Finanzierung staatlicher Aufgaben von Bund, Ländern und Gemeinden.

Definition

Steuern sind Geldleistungen, die von öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen erhoben werden. Sie werden natürlichen oder juristischen Personen auferlegt, sobald ein gesetzlich bestimmter Tatbestand erfüllt ist.

Kennzeichnend ist, dass keine konkrete Gegenleistung für die Zahlung geschuldet wird. Eine Steuerzahlung begründet daher keinen Anspruch auf bestimmte staatliche Leistungen oder Vorteile.

Voraussetzung ist stets eine gesetzliche Norm, die Steuerpflicht, Steuerschuldner und Bemessungsgrundlage eindeutig festlegt. Die Erhebung erfolgt kraft Hoheitsgewalt. Die zentrale Rechtsgrundlage ist § 3 Abgabenordnung (AO), der den Steuerbegriff verbindlich definiert.

Abzugrenzen sind Steuern von Gebühren und Beiträgen, die eine konkrete Gegenleistung voraussetzen.

Für Arbeitnehmer sind folgende Berührungspunkte zwischen Steuern und Sozialversicherung besonders relevant:

  • Sozialversicherungsbeiträge: Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung können steuerlich geltend gemacht werden.
  • Sozialleistungen: Leistungen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld können steuerliche Auswirkungen haben, etwa durch den sogenannten Progressionsvorbehalt.
  • Krankheitskosten: Kosten, die Versicherte selbst tragen müssen, können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angegeben werden.

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