Steuerklasse

In Kürze

Die Steuerklasse bestimmt den laufenden Lohnsteuerabzug bei nichtselbstständiger Arbeit. Sie richtet sich nach persönlichen Lebensverhältnissen.

Definition

Die Steuerklasse ist ein steuerrechtlicher Begriff, der ein lohnsteuerliches Zuordnungsmerkmal für Arbeitnehmer zur Berechnung des laufenden Steuerabzugs bezeichnet.

Sie ordnet steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bestimmten pauschalierten Abzugsmerkmalen zu.

Die Steuerklasse wird anhand objektiver persönlicher Verhältnisse wie Familienstand, Beschäftigungsumfang und Mehrfachbeschäftigung festgelegt.

Maßgeblich ist, dass ein Arbeitsverhältnis besteht und elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale hinterlegt sind.

Die Steuerklasse beeinflusst die Höhe von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer im Abrechnungsverfahren.

Rechtsgrundlage ist:

  • § 38b Einkommensteuergesetz (EStG)

Dieser regelt Anzahl und Anwendung der Steuerklassen.

Die Steuerklasse begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte steuerliche Gesamtbelastung im Veranlagungsverfahren.

Abzugrenzen ist die Steuerklasse von der Einkommensteuerveranlagung, die erst nach Ablauf des Kalenderjahres erfolgt.

In der Praxis dient die Steuerklasse der standardisierten und laufenden Erhebung von Abzugssteuern durch den Arbeitgeber.