In Kürze
Die Stundenabrechnung dokumentiert geleistete Arbeitszeiten als Grundlage der Entgeltabrechnung. Sie dient der systematischen Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitsleistung.
Definition
Stundenabrechnung ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur Erfassung tatsächlich geleisteter Arbeitszeiten eines Arbeitnehmers in zeitlicher Ordnung.
Sie umfasst Beginn, Ende, Dauer sowie arbeitszeitrechtlich relevante Unterbrechungen der täglichen Arbeitsleistung.
Eine Stundenabrechnung liegt vor, wenn Arbeitszeiten vollständig, nachvollziehbar und periodenbezogen festgehalten sind.
Sie dient der rechnerischen Ermittlung vergütungsrelevanter Zeitmengen für die Entgeltabrechnung.
Rechtsgrundlage ist insbesondere:
- § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) als Maßstab zulässiger Höchstarbeitszeiten
Die Stundenabrechnung bildet eine Grundlage für die Kontrolle arbeitszeitrechtlicher Vorgaben und betrieblicher Sollzeiten.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung einer bestimmten Form der Stundenabrechnung besteht nicht.
Abzugrenzen ist die Stundenabrechnung von:
- laufender Zeiterfassung, da sie das abrechnungsbezogene Ergebnis darstellt
In der betrieblichen Praxis ermöglicht die Stundenabrechnung eine konsistente Zuordnung von Arbeitszeit zu Abrechnungszeiträumen.