See-Krankenkasse

In Kürze

Die See-Krankenkasse war die gesetzliche Krankenkasse für Seeleute in Deutschland. Seit dem 1. Januar 2008 übernimmt die Knappschaft diese Aufgabe.

Definition

Die See-Krankenversicherung wurde bis zum 31. Dezember 2007 von der See-Krankenkasse mit Sitz in Hamburg durchgeführt. Zum 1. Januar 2008 fusionierte sie mit der Knappschaft in Bochum, die seitdem für die Krankenversicherung der Seeleute zuständig ist.

Für versicherte Seeleute gelten auch nach der Fusion besondere Regeln bei der Beitragsberechnung. Die Beiträge richten sich nicht nach dem tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelt, sondern nach sogenannten Durchschnittsheuern — also nach festgelegten Durchschnittswerten des typischen Lohns in der Seefahrt.

Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 176 SGB V (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch).