Segmentberichterstattung

In Kürze

Die Segmentberichterstattung stellt Finanzinformationen einzelner Geschäftsbereiche eines Unternehmens gesondert dar. Sie erhöht die Transparenz wirtschaftlicher Chancen und Risiken für externe Adressaten.

Definition

Segmentberichterstattung ist ein rechnungslegungsrechtliches Instrument. Sie bezeichnet die gesonderte Offenlegung finanzieller Informationen zu abgrenzbaren Geschäftssegmenten eines Unternehmens.

Segmentberichterstattung erfasst Teilbereiche, die sich hinsichtlich Chancen, Risiken oder wirtschaftlicher Steuerung wesentlich unterscheiden.

Voraussetzung ist, dass Segmente intern eigenständig beurteilt und mit separaten Finanzinformationen überwacht werden.

Die Segmentierung kann nach Produkten, Dienstleistungen, Regionen oder organisatorischen Verantwortungsbereichen erfolgen.

Rechtsgrundlagen ergeben sich aus dem Handelsgesetzbuch, insbesondere:

  • § 264 Absatz 1 Satz 2 Handelsgesetzbuch (HGB)
  • IFRS 8

Segmentberichterstattung dient der Ergänzung des Einzel- oder Konzernabschlusses durch zusätzliche Detailinformationen. Sie vermittelt Einblicke in Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzelner Unternehmensbereiche.

Eine gesetzliche Pflicht zur Segmentberichterstattung besteht nach HGB nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Abzugrenzen ist die Segmentberichterstattung vom zusammengefassten Jahresabschluss ohne segmentbezogene Aufschlüsselung.

In der Praxis ist Segmentberichterstattung relevant für Investoren, Arbeitnehmervertretungen und andere Abschlussadressaten.