In Kürze
Ein Stipendium ist eine finanzielle Förderung für wissenschaftliche oder künstlerische Aus- und Weiterbildung. Es begründet in der Regel kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Definition
Personen, die sich in einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Aus- oder Weiterbildung befinden, können ein Stipendium erhalten. Es dient entweder zur Deckung des Lebensunterhalts oder zur Finanzierung des Aufwands, der durch die Ausbildung entsteht.
Entscheidend ist: Das Stipendium muss uneigennützig gewährt werden. Das bedeutet, der Empfänger darf dafür keine unmittelbare Arbeitnehmerleistung erbringen müssen. Ist diese Bedingung erfüllt, entsteht kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis — und damit auch keine Sozialversicherungspflicht.
Davon zu unterscheiden ist die Studienbeihilfe: Sie wird im Rahmen eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses gezahlt und ist daher sozialversicherungsrechtlich relevant.