Stammkapital

In Kürze

Stammkapital bezeichnet das festgelegte Eigenkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Es dient als Haftungs- und Finanzierungsgrundlage der Gesellschaft.

Definition

Stammkapital ist ein gesellschaftsrechtlicher Begriff. Es bezeichnet den im Gesellschaftsvertrag festgelegten Betrag des Eigenkapitals einer GmbH.

Es setzt sich aus den Stammeinlagen der Gesellschafter zusammen und ist als feste Kapitalziffer bestimmt. Stammkapital liegt vor, wenn die Einlagen der Gesellschafter rechtlich verbindlich übernommen sind.

Voraussetzung ist eine Mindesthöhe von 25.000 Euro bei der GmbH-Gründung. Das Stammkapital wird in der Bilanz als gezeichnetes Kapital ausgewiesen und bildet die Haftungsmasse der Gesellschaft.

Rechtsgrundlage ist das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG).

Stammkapital begründet keinen Anspruch der Gesellschafter auf Rückzahlung während des Bestehens der Gesellschaft.

Abzugrenzen ist es vom Grundkapital der Aktiengesellschaft, das einer anderen Kapitalstruktur folgt.

In der Praxis dient das Stammkapital dem Gläubigerschutz und der Kapitalausstattung der GmbH.