In Kürze
Stammdaten bezeichnen grundlegende, dauerhaft relevante Informationen zu Personen, Objekten oder Organisationen. Sie bilden eine stabile Basis für betriebliche Prozesse und Systeme.
Definition
Stammdaten ist ein betriebsorganisatorischer und datenschutzrechtlich relevanter Begriff. Sie bezeichnen grundlegende, relativ unveränderliche Informationen zur Identifikation und Beschreibung von Personen, Objekten oder Organisationseinheiten.
Stammdaten dienen als strukturierte Basisdaten für laufende betriebliche, administrative oder sicherheitsbezogene Prozesse. Sie liegen vor, wenn Daten unabhängig von einzelnen Vorgängen dauerhaft gespeichert und mehrfach genutzt werden.
Voraussetzung ist ihre fortlaufende Aktualität und eindeutige Zuordenbarkeit innerhalb eines Datenbestands. Stammdaten können personenbezogene oder sachbezogene Inhalte umfassen.
Bei Personenbezug unterliegen sie den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Stammdaten begründen keinen eigenständigen Zweck der Datenverarbeitung ohne rechtliche Grundlage.
Abzugrenzen sind Stammdaten von:
- Bewegungsdaten, da diese einzelne Vorgänge oder Veränderungen abbilden
In der Praxis stellen Stammdaten eine zentrale Referenz für Personalverwaltung, Sicherheit, Abrechnung und Organisation dar.