In Kürze
Schichtzulagen sind zusätzliche Entgeltbestandteile für die Teilnahme an organisierter Schichtarbeit. Sie werden unabhängig von einzelnen Arbeitszeiten gezahlt.
Definition
Schichtzulagen sind ein arbeitsrechtliches Instrument der zusätzlichen Vergütung bei planmäßiger Schichtarbeit. Sie bezeichnen eine pauschale oder prozentuale Zusatzleistung zum Arbeitsentgelt für die Zugehörigkeit zu einem Schichtsystem.
Schichtzulagen liegen vor, wenn die Zahlung an die regelmäßige Einbindung in Schichtarbeit anknüpft. Voraussetzung ist ein festgelegtes Schichtmodell mit zeitlich versetzter Arbeitsleistung mehrerer Beschäftigter.
Die Ausgestaltung setzt eine arbeitsvertragliche, tarifvertragliche oder betriebsvereinbarte Regelung voraus. Eine gesetzliche Anspruchsgrundlage besteht mit Ausnahme der Nachtarbeit nach § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nicht.
Schichtzulagen begründen keinen eigenständigen gesetzlichen Zahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber.
Abzugrenzen sind Schichtzulagen von:
- Schichtzuschlägen, die an konkret geleistete Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit anknüpfen
In der Praxis dienen Schichtzulagen der einheitlichen Vergütungsstruktur bei dauerhaft eingerichteten Schichtsystemen.