Schichtzuschlagvereinbarung

In Kürze

Eine Schichtzuschlagvereinbarung regelt, welche zusätzlichen Vergütungen Arbeitnehmer für Schichtarbeit – etwa Spät- oder Nachtschichten – erhalten. Sie kann im Tarifvertrag oder auf betrieblicher Ebene vereinbart werden.

Definition

Wer in Schichten arbeitet, bekommt häufig Zuschläge auf den Grundlohn. Eine Schichtzuschlagvereinbarung legt fest, wie hoch diese Zuschläge für die jeweilige Schichtart sind. Typische Beispiele sind Zuschläge für Spätschicht, Nachtschicht oder Nachtarbeit, die gleichzeitig Mehrarbeit ist.

Solche Vereinbarungen können unterschiedliche Zuschlagssätze vorsehen, zum Beispiel:

  • Spätschicht: z. B. 10 % Zuschlag
  • Nachtschicht im Wechselschichtbetrieb: z. B. 25 % Zuschlag
  • Nachtarbeit als Mehrarbeit (1.–6. Stunde pro Woche): z. B. 40 % Zuschlag
  • Nachtarbeit als Mehrarbeit (ab der 7. Stunde pro Woche): z. B. 50 % Zuschlag

Steuerliche Behandlung: Schichtzulagen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch Steuerbefreiungen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit greifen.

Sozialversicherung: Soweit Schichtzulagen steuerpflichtig sind, gehören sie auch zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Das gilt auch dann, wenn die Zuschläge pauschal oder in größeren zeitlichen Abständen ausgezahlt werden – sie gelten stets als laufender Arbeitslohn.