In Kürze
Mitglieder des Sprecherausschusses üben ihr Amt ehrenamtlich und weisungsfrei aus. Sie genießen bestimmte Schutzrechte, unterliegen aber auch einer strengen Geheimhaltungspflicht.
Definition
Der Sprecherausschuss vertritt die Interessen leitender Angestellter im Betrieb. Seine Mitglieder führen das Amt unentgeltlich als Ehrenamt aus und sind dabei an keine Aufträge oder Weisungen der leitenden Angestellten gebunden – sie haben ein sogenanntes freies Mandat.
Schutz vor Behinderung und Benachteiligung: Laut § 2 Abs. 3 SprAuG dürfen Mitglieder bei ihrer Tätigkeit weder gestört noch behindert werden. Vorsätzliche Verstöße können strafrechtlich verfolgt werden. Außerdem darf die Mitgliedschaft im Sprecherausschuss weder zu Nachteilen noch zu Vorteilen in der beruflichen Entwicklung führen.
Kein besonderer Kündigungsschutz: Anders als Betriebsratsmitglieder genießen Mitglieder des Sprecherausschusses keinen besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz.
Freistellung: Für konkrete Amtsaufgaben sind Mitglieder während der Arbeitszeit freizustellen. Eine generelle Freistellung von der Arbeit – wie sie für Betriebsräte nach § 38 BetrVG gilt – ist im Sprecherausschussgesetz nicht vorgesehen. Nur im Ausnahmefall, wenn Art und Umfang des Betriebs es erfordern, kann eine vollständige Freistellung in Betracht kommen. Einen Anspruch auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen – wie ihn Betriebsratsmitglieder nach § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG haben – gibt es grundsätzlich nicht. Ausnahmsweise kann eine Schulungsteilnahme jedoch erforderlich sein, wenn sie zur sachgerechten Aufgabenerfüllung notwendig ist.
Geheimhaltungspflicht: Nach § 29 SprAuG sind Mitglieder und Ersatzmitglieder verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die der Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet hat, nicht weiterzugeben oder zu verwerten. Diese Pflicht gilt auch nach dem Ausscheiden aus dem Sprecherausschuss – und besteht selbst gegenüber Betriebsratsmitgliedern, auch wenn diese ihrerseits zur Geheimhaltung verpflichtet sind.