In Kürze
Skonto ist ein prozentualer Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag, den ein Lieferant gewährt, wenn der Käufer besonders schnell zahlt. Der Abzug ist nur erlaubt, wenn er ausdrücklich in den Zahlungsbedingungen vereinbart wurde.
Definition
Skonto ist ein wirtschaftsrechtlicher Begriff zur Ausgestaltung von Zahlungsbedingungen im Geschäftsverkehr. Er bezeichnet einen prozentualen Abschlag vom Rechnungsbetrag, der an die Einhaltung einer kurzen Zahlungsfrist geknüpft ist. Zahlt der Käufer innerhalb dieser Frist, darf er den vereinbarten Prozentsatz vom Rechnungsbetrag abziehen.
Voraussetzung ist eine klare Vereinbarung über Skontosatz, Frist und Berechnungsgrundlage. Ohne eine solche Vereinbarung besteht kein gesetzlicher Anspruch auf den Nachlass. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus den allgemeinen Regeln des Schuldrechts nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Die Zahlungsbedingungen können auch gestaffelte Skontosätze enthalten — zum Beispiel 3 % bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, 1 % innerhalb eines Monats und kein Abzug bei Zahlung innerhalb von 45 Tagen.
Für den Käufer mindert der erhaltene Skonto die Anschaffungskosten der eingekauften Waren oder Güter. Für den Verkäufer bedeutet gewährter Skonto eine Erlösschmälerung, also eine Minderung seiner Umsätze. Skonto beeinflusst damit sowohl den Umsatz als auch die Liquidität eines Unternehmens.
Skonto hängt eng mit dem sogenannten Lieferantenkredit zusammen: Wer eine Rechnung erst später zahlt, nutzt die Zahlungsfrist als kurzfristige Finanzierung. Verzichtet man auf den Skontoabzug, kann der effektive Jahreszinssatz dieser Finanzierungsform sehr hoch ausfallen. Zur Einschätzung dieses Zinssatzes wird häufig eine Faustformel verwendet: Der Skontosatz wird ins Verhältnis zur sogenannten Skontobezugsspanne gesetzt — also der Differenz zwischen dem allgemeinen Zahlungsziel und der Skontofrist — und das Ergebnis mit 360 multipliziert.
Abzugrenzen ist Skonto vom sofort gewährten Rabatt, der ohne zeitliche Zahlungsbedingung gewährt wird. In der Praxis ist Skonto relevant für Liquiditätssteuerung, Rechnungsabwicklung und kaufmännische Kalkulation.