In Kürze
Stressmanagement umfasst Maßnahmen zur systematischen Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen. Es betrifft sowohl individuelles Verhalten als auch betriebliche Arbeitsbedingungen.
Definition
Stressmanagement ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Es bezeichnet die Gesamtheit strukturierter Maßnahmen zur Erkennung, Vermeidung und Reduzierung arbeitsbezogener Stressbelastungen.
Stressmanagement liegt vor, wenn organisatorische oder personenbezogene Vorkehrungen zur Begrenzung psychischer Belastungen festgelegt sind.
Voraussetzung ist, dass arbeitsbedingte Stressoren identifiziert und durch geeignete Maßnahmen beeinflusst werden können.
Es umfasst sowohl individuelle Bewältigungsstrategien als auch betriebliche Gestaltungsmaßnahmen der Arbeitsorganisation.
Rechtsgrundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.
Stressmanagement begründet keinen eigenständigen Anspruch auf bestimmte Maßnahmen oder Leistungen.
Abzugrenzen ist es von:
- medizinischer Behandlung
- therapeutischer Intervention außerhalb des Arbeitsverhältnisses
In der Praxis dient Stressmanagement der Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken und der Sicherung nachhaltiger Arbeitsfähigkeit.