In Kürze
Schutzkleidung ist spezielle Kleidung zum Schutz vor arbeitsbedingten Gefahren. Sie wird bei bestimmten Tätigkeiten verpflichtend getragen.
Definition
Schutzkleidung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff des betrieblichen Arbeitsschutzes. Er bezeichnet Kleidungsstücke, die Beschäftigte zum Schutz vor Unfall- oder Gesundheitsgefahren tragen müssen.
Schutzkleidung liegt vor, wenn die Kleidung ausschließlich sicherheitsbezogenen Zwecken bei der Arbeitsausführung dient. Voraussetzung ist das Bestehen besonderer Gefährdungen durch Tätigkeit, Arbeitsumgebung oder eingesetzte Arbeitsmittel.
Die Pflicht zum Tragen ergibt sich aus arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben oder arbeitgeberseitigen Anordnungen.
Rechtsgrundlage ist insbesondere:
- § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- einschlägige Unfallverhütungsvorschriften
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, erforderliche Schutzkleidung bereitzustellen und instand zu halten. Schutzkleidung begründet keinen Anspruch auf private Nutzung außerhalb der Arbeit.
Abzugrenzen ist Schutzkleidung von:
- Berufskleidung
- Dienstkleidung
Diese dienen überwiegend organisatorischen oder repräsentativen Zwecken.
In der Praxis ist Schutzkleidung Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung und betrieblichen Sicherheitsorganisation.