Synergie

In Kürze

Synergie beschreibt das Zusammenwirken von Kräften oder Unternehmen, um gemeinsam mehr zu erreichen als jeder Einzelne allein. Für Arbeitnehmer und Betriebsräte ist der Begriff oft negativ besetzt, weil er häufig Fusionen, Übernahmen und Stellenabbau ankündigt.

Definition

Das Wort stammt aus dem Griechischen (synergía) und bedeutet „Zusammenarbeit". Im wirtschaftlichen Kontext bezeichnet Synergie den Nutzeneffekt, der entsteht, wenn Unternehmen oder Unternehmensbereiche gemeinsam arbeiten — nach dem Prinzip: Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile.

Unternehmensführungen begründen mit Synergieeffekten häufig Fusionen, Übernahmen und Umstrukturierungen. Das Ziel ist meist, Kosten zu senken oder die Marktmacht zu stärken — zum Beispiel durch gemeinsame Nutzung von Ressourcen oder Vertriebswegen.

Für die Belegschaft bedeutet das in der Praxis oft: Unsicherheit bei Arbeitsplätzen und Einkommen. Hinzu kommt, dass unterschiedliche Unternehmenskulturen die erhoffte Zusammenarbeit erschweren können. Studien zeigen, dass Synergieeffekte von Führungskräften regelmäßig überschätzt werden.

Grundsätzlich werden zwei Arten von Verbundeffekten unterschieden:

  • Bündelungseffekt: horizontale Zusammenarbeit oder Fusion — Erweiterung der Leistungsbreite
  • Verkettungseffekt: vertikale Zusammenarbeit oder Fusion — Erweiterung der Leistungstiefe

Damit Synergien tatsächlich gelingen, empfiehlt sich eine frühzeitige und umfassende Einbeziehung des Betriebsrats und der Belegschaft. Gelingt die Umsetzung, können Synergieeffekte auch die langfristige Stabilität des Unternehmens und die Sicherheit verbleibender Arbeitsplätze stärken.