In Kürze
Selbstkosten sind die Summe aller Kosten, die im betrieblichen Leistungsprozess entstehen. Sie bilden die Grundlage für Angebotspreise und wichtige unternehmerische Entscheidungen.
Definition
Unter Selbstkosten versteht man alle Kosten, die ein Unternehmen für die Erstellung seiner Produkte oder Dienstleistungen aufwendet. Dazu zählen sowohl direkt zurechenbare Einzelkosten als auch anteilige Gemeinkosten — man spricht dann von einer Vollkostenrechnung.
In Fertigungsbetrieben fließen Kosten aus den Bereichen Material, Fertigung, Forschung und Entwicklung, Verwaltung sowie Vertrieb in die Selbstkosten ein. In Handelsbetrieben sind es die Kosten aus Beschaffung, Lagerung, Verwaltung und Vertrieb.
Selbstkosten dienen Unternehmen für mehrere Zwecke:
- Preisfindung: Sie sind eine wichtige Grundlage für Angebotspreise — neben den Marktverhältnissen und dem Wettbewerb.
- Bewertung innerbetrieblicher Leistungen: etwa bei der Festlegung von Verrechnungspreisen.
- Make-or-buy-Entscheidungen: ob etwas selbst hergestellt oder eingekauft werden soll.
- Preisuntergrenze: eingeschränkt als Orientierung, unter welchem Preis ein Verkauf nicht sinnvoll ist.
Wichtig: Selbstkosten sind keine unveränderliche Größe. Unternehmen können sie durch Rationalisierungsmaßnahmen — zum Beispiel durch veränderte Fertigungsverfahren — aktiv senken.
Eine besondere Bedeutung haben Selbstkosten im öffentlichen Preisrecht: Die sogenannten Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP) regeln, wie Unternehmen bei Aufträgen der öffentlichen Hand kalkulieren müssen, wenn kein marktüblicher Preis festgestellt werden kann. In diesem Fall wird auf die Selbstkosten noch ein Gewinnaufschlag addiert.