SEPA

In Kürze

SEPA bezeichnet den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum für bargeldlose Zahlungen. Zahlungen werden grenzüberschreitend wie inländische Zahlungen behandelt.

Definition

SEPA ist ein zahlungsverkehrsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in teilnehmenden Staaten.

Der SEPA-Raum erfasst die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie weitere angeschlossene Länder. Voraussetzung ist die Nutzung standardisierter Zahlungsinstrumente und einheitlicher technischer Verfahren.

Zahlungen werden unabhängig vom Sitz der beteiligten Zahlungsdienstleister gleichbehandelt. Die Rechtsgrundlage bildet die Verordnung (EU) Nr. 260/2012.

SEPA verwendet anstelle nationaler Kontodaten die Internationale Bankkontonummer (IBAN) und den Bank Identifier Code (BIC).

SEPA regelt ausschließlich den bargeldlosen Euro-Zahlungsverkehr und begründet keine Verpflichtung zur Teilnahme an bestimmten Zahlungsarten.

Abzugrenzen ist SEPA von:

  • nationalen Zahlungssystemen außerhalb des Euro-Zahlungsverkehrs

In der Praxis bildet SEPA die Grundlage für standardisierte Zahlungsabwicklung im europäischen Wirtschaftsverkehr.