In Kürze
Strategische Allianz bezeichnet eine vertraglich organisierte Zusammenarbeit rechtlich selbstständiger Unternehmen. Sie dient der gemeinsamen Zielverfolgung in klar abgegrenzten Unternehmensbereichen.
Definition
Strategische Allianz ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet die koordinierte Zusammenarbeit rechtlich und wirtschaftlich selbstständiger Unternehmen ohne Verlust eigener Rechtspersönlichkeit.
Eine Strategische Allianz liegt vor, wenn Unternehmen bestimmte Funktionen, Ressourcen oder Aktivitäten langfristig gemeinsam nutzen oder abstimmen.
Voraussetzung ist eine vertragliche Grundlage, die Ziele, Dauer und Kooperationsumfang verbindlich festlegt.
Die beteiligten Unternehmen behalten ihre unternehmerische Entscheidungsautonomie und ihre arbeitsrechtliche Arbeitgeberstellung.
Eine eigenständige Gesellschaft oder gemeinsame Oberorganisation wird im Rahmen der Strategischen Allianz nicht begründet.
Gesetzliche Spezialregelungen bestehen nicht. Maßgeblich sind allgemeine zivilrechtliche Vertragsgrundsätze.
Die Strategische Allianz begründet keinen gemeinsamen Betrieb im arbeitsrechtlichen Sinn.
Abzugrenzen ist die Strategische Allianz von:
- Joint Ventures, bei denen eine neue rechtliche Einheit entsteht
In der Praxis beeinflusst die Strategische Allianz Zuständigkeiten, Personalsteuerung und Mitbestimmungsfragen in kooperierenden Unternehmen.