In Kürze
Streitwert bezeichnet den wirtschaftlichen Wert eines gerichtlichen Streitgegenstands. Er dient als Berechnungsgrundlage für Kosten und Gebühren.
Definition
Streitwert ist ein prozessrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den vom Gericht festgesetzten objektiven Wert des Streitgegenstands eines gerichtlichen Verfahrens.
Der Streitwert bestimmt die Berechnungsgrundlage für Gerichtsgebühren, anwaltliche Vergütung und teilweise die sachliche Zuständigkeit.
Streitwert liegt vor, wenn der wirtschaftliche oder rechtliche Bedeutungsgehalt des Begehrens beziffert oder geschätzt werden kann.
Voraussetzung ist, dass das Verfahren auf eine vermögenswerte oder bewertbare Rechtsposition gerichtet ist.
Die Festsetzung erfolgt nach gesetzlichen Bewertungsmaßstäben oder nach richterlichem Ermessen.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- Gerichtskostengesetz (GKG)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Der Streitwert begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Kostenentscheidung.
Abzugrenzen ist der Streitwert von:
- innerbetrieblichen Wertansätzen
- außergerichtlichen Wertansätzen ohne Kostenwirkung
In der Praxis beeinflusst der Streitwert unmittelbar die Kostenlast, das Gebührenrisiko und die Verfahrensökonomie.