In Kürze
Streikrecht bezeichnet die rechtliche Zulässigkeit kollektiver Arbeitskampfmaßnahmen. Es bestimmt Voraussetzungen und Grenzen von Streiks im Tarifkonflikt.
Definition
Streikrecht ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Es umfasst die Gesamtheit der rechtlichen Regeln über Zulässigkeit, Durchführung und Grenzen kollektiver Arbeitskampfmaßnahmen.
Ein Streikrecht liegt vor, wenn Arbeitnehmer zur Durchsetzung tariflich regelbarer Ziele gemeinschaftlich Arbeitsleistungen verweigern dürfen.
Voraussetzungen sind, dass die Maßnahme von einer tariffähigen Koalition getragen und auf einen Tarifpartner gerichtet ist. Tarifverhandlungen müssen gescheitert und die tarifliche Friedenspflicht beendet sein.
Das Streikrecht verlangt die Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Ultima-Ratio-Prinzips.
Während eines rechtmäßigen Streiks ruhen die beiderseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis.
Die verfassungsrechtliche Grundlage ergibt sich aus:
- Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz (GG)
Das Streikrecht begründet keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt während der Arbeitsniederlegung.
Abzugrenzen ist das Streikrecht von:
- politisch motivierten Arbeitsniederlegungen
- nicht gewerkschaftlich getragenen Arbeitsniederlegungen
In der Praxis steuert das Streikrecht die rechtliche Bewertung von Arbeitskämpfen und deren arbeitsvertragliche Folgen.