Schadensersatz

In Kürze

Schadensersatz gleicht einen durch Pflichtverletzung verursachten Nachteil rechtlich aus. Er stellt den Zustand her, der ohne das schädigende Ereignis bestünde.

Definition

Schadensersatz ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den gesetzlich oder vertraglich geschuldeten Ausgleich eines durch Pflichtverletzung verursachten Schadens.

Schadensersatz erfasst materielle und gesetzlich zugelassene immaterielle Nachteile an Vermögen, Gesundheit oder Persönlichkeitsrechten.

Der Anspruch setzt eine objektive Pflichtverletzung, einen kausalen Schaden und ein Vertretenmüssen voraus. Die Haftung besteht bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln sowie bei zurechenbarem Unterlassen.

Im Arbeitsverhältnis trifft die Ersatzpflicht Arbeitgeber oder Arbeitnehmer je nach Pflichtenkreis.

Rechtsgrundlagen sind insbesondere:

  • § 280 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei Pflichtverletzungen
  • § 823 BGB bei unerlaubten Handlungen

Der Umfang des Schadensersatzes richtet sich nach dem Grundsatz der Naturalrestitution. Anstelle der Wiederherstellung kann Geldersatz geschuldet sein, wenn Naturalersatz unmöglich oder unzumutbar ist.

Schadensersatz begründet keinen Anspruch auf Strafzahlung oder pauschale Sanktion.

Abzugrenzen ist Schadensersatz von:

  • Entgeltansprüchen, die auf Leistungsaustausch beruhen

In der arbeitsrechtlichen Praxis ist Schadensersatz insbesondere bei Vertragsverletzungen und Haftungsfragen bedeutsam.