In Kürze
Stromsteuer ist eine bundesgesetzliche Verbrauchsteuer auf elektrischen Strom. Sie dient der Verteuerung des Energieverbrauchs und der Lenkung hin zu sparsamer Energienutzung.
Definition
Stromsteuer ist ein steuerrechtlicher Begriff für eine Verbrauchsteuer auf in Deutschland entnommenen elektrischen Strom. Sie wurde 1999 im Rahmen der ökologischen Steuerreform eingeführt.
Rechtsgrundlagen sind insbesondere:
- Stromsteuergesetz (StromStG)
- Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV)
Die Stromsteuer entsteht mit der Entnahme von Strom aus dem Versorgungsnetz. Steuerschuldner ist regelmäßig der Stromversorger oder der Betreiber einer Stromerzeugungsanlage, nicht der Endverbraucher.
Wirtschaftlich wird die Steuer auf die Verbraucher überwälzt und ist Bestandteil des Strompreises. Der Regelsteuersatz beträgt 20,50 Euro je Megawattstunde.
Für bestimmte Nutzungsarten und Erzeugungsformen gelten Steuerermäßigungen oder Steuerbefreiungen. Das Steueraufkommen steht dem Bund zu.
Die Stromsteuer verfolgt keine individuelle Gegenleistung, sondern dient fiskalischen und umweltpolitischen Lenkungszwecken.