In Kürze
Ein Streik ist die gemeinsame, vorübergehende Arbeitsniederlegung von Arbeitnehmern, um bestimmte Ziele – meist bessere Arbeitsbedingungen – gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. Das Streikrecht ist verfassungsrechtlich in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG) verankert.
Definition
Von einem Streik spricht man, wenn eine größere Gruppe von Arbeitnehmern die Arbeit gemeinsam niederlegt, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen – zum Beispiel höhere Löhne oder bessere Arbeitszeitregelungen. Entscheidend ist nicht die genaue Anzahl der Beteiligten, sondern dass der Arbeitsprozess im Betrieb ernsthaft gestört wird. Nach Ende des Streiks nehmen alle Beteiligten die Arbeit wieder auf.
Wann ist ein Streik rechtmäßig? Ein Streik muss mehrere Voraussetzungen erfüllen:
- Gewerkschaftliche Führung: Der Streik muss von einer anerkannten Gewerkschaft ausgerufen oder genehmigt sein. Ein sogenannter „wilder Streik" – also ohne Gewerkschaft – ist rechtswidrig.
- Richtiger Adressat: Der Streik muss sich gegen einen Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband richten, der das Streikziel auch erfüllen kann. Reine Sympathiestreiks oder politische Streiks sind grundsätzlich unzulässig.
- Tarifliches Ziel: Es muss um eine kollektive Regelung der Arbeitsbedingungen gehen, etwa Lohn, Urlaub oder Arbeitszeit. Streiks für individuelle Ziele – z. B. die Rücknahme einer einzelnen Kündigung – sind nicht zulässig.
- Friedenspflicht einhalten: Während eines laufenden Tarifvertrags gilt eine Friedenspflicht. Kampfmaßnahmen sind in dieser Zeit verboten. Man unterscheidet die relative Friedenspflicht (verbietet Streiks zu bereits geregelten Themen) und die absolute Friedenspflicht (verbietet alle Kampfmaßnahmen während der Vertragslaufzeit, muss gesondert vereinbart werden).
- Faire Kampfführung: Gewalt, Sabotage und unwahre Propaganda sind verboten. Ein Notdienst zur Vermeidung unverhältnismäßiger Schäden muss eingerichtet werden.
- Letztes Mittel: Der Streik darf erst ausgerufen werden, wenn alle Möglichkeiten einer friedlichen Einigung ausgeschöpft sind. Kurze Warnstreiks zur Unterstützung laufender Verhandlungen sind zulässig.
Was passiert während eines rechtmäßigen Streiks? Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen, aber die gegenseitigen Hauptpflichten ruhen: Arbeitnehmer müssen nicht arbeiten, der Arbeitgeber muss keinen Lohn zahlen. Das gilt auch für arbeitswillige Kollegen, die wegen des Streiks nicht beschäftigt werden können. Wer vor Streikbeginn bereits im bezahlten Urlaub war oder an einer Schulung teilnahm, behält seinen Entgeltanspruch für diese Zeit.
Krankheit während des Streiks: Wer bereits vor Streikbeginn arbeitsunfähig erkrankt war, hat weiterhin Anspruch auf Entgeltfortzahlung – vorausgesetzt, seine Arbeit wäre trotz Streik möglich gewesen und er hat keine Streikabsicht erklärt. Erkrankt ein Streikender während des Streiks, erhält er Entgeltfortzahlung, wenn er den Streik für beendet erklärt und seine Arbeit grundsätzlich möglich wäre.
Rechtswidriger Streik: Wer an einem rechtswidrigen Streik teilnimmt, verletzt seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Der Arbeitgeber kann eine Abmahnung aussprechen. Eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn der Arbeitnehmer wusste, dass der Streik rechtswidrig ist. Bei Schäden durch einen rechtswidrigen Streik können Gewerkschaft und beteiligte Arbeitnehmer schadensersatzpflichtig sein.
Auszubildende haben kein Streikrecht. Die Teilnahme an einem Streik verstößt gegen den Ausbildungsvertrag und kann – nach vorheriger Aufklärung durch den Ausbildenden – zur fristlosen Kündigung des Ausbildungsverhältnisses führen. Umgekehrt darf der Ausbildende Auszubildende nicht zur Streikarbeit heranziehen.
Steuer und Sozialversicherung: Unterstützungszahlungen der Gewerkschaft während eines Streiks sind steuer- und beitragsfrei. Die Sozialversicherungspflicht bleibt gemäß § 7 Abs. 3 SGB IV für bis zu einem Monat bestehen, auch wenn kein Arbeitsentgelt gezahlt wird. Die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt bei einem rechtmäßigen Arbeitskampf nach § 192 Abs. 1 Nr. 1 SGB V und § 49 Abs. 2 SGB XI bis zum Ende des Streiks erhalten.