Säumniszuschlag

In Kürze

Der Säumniszuschlag ist eine gesetzlich vorgesehene Nebenleistung bei verspäteter Zahlung fälliger Abgaben. Er entsteht automatisch mit Ablauf der Zahlungsfrist.

Definition

Säumniszuschlag ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet einen kraft Gesetzes entstehenden Zuschlag bei nicht fristgerechter Zahlung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen.

Der Säumniszuschlag erfasst insbesondere rückständige Steuern, Beiträge oder vergleichbare Abgaben gegenüber zuständigen Behörden. Der Tatbestand ist erfüllt, wenn eine festgesetzte Forderung bis zum Ablauf des Fälligkeitstages nicht beglichen ist.

Ein Verschulden des Zahlungspflichtigen ist für das Entstehen des Säumniszuschlags rechtlich unbeachtlich.

Rechtsgrundlage ist:

  • § 240 Abgabenordnung (AO)

Dieser legt Höhe und Berechnung verbindlich fest. Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat ein Prozent des abgerundeten Rückstandsbetrags.

Er dient dem Ausgleich von Verwaltungsaufwand und dem pauschalierten Zinsvorteil verspäteter Zahlung. Eine gesetzliche Ermessensentscheidung der Behörde über die Entstehung besteht nicht.

Abzugrenzen ist der Säumniszuschlag von:

  • Verspätungszuschlag wegen verspäteter Erklärungspflichten

Der Säumniszuschlag begründet keinen strafrechtlichen oder bußgeldrechtlichen Sanktionscharakter.

In der Praxis ist der Säumniszuschlag für Arbeitgeber bei verspäteter Abführung von Lohnsteuern oder Sozialabgaben relevant.