In Kürze
Das Sparbuch dokumentiert eine Spareinlage bei einem Kreditinstitut. Es legitimiert den ausgewiesenen Inhaber zur Verfügung über das Guthaben.
Definition
Ein Sparbuch ist ein zivilrechtlicher Begriff. Es bezeichnet ein qualifiziertes Legitimationspapier über eine Spareinlage bei einem Kreditinstitut.
Das Sparbuch weist den Gläubiger der Spareinlage aus. Es dokumentiert Einzahlungen, Auszahlungen und Zinsgutschriften fortlaufend.
Ein Sparbuch liegt vor, wenn eine Spareinlage auf den Namen einer bestimmten Person geführt und verbrieft ist.
Voraussetzung ist die Ausstellung einer Urkunde, die den Inhaber zur Leistungsempfangnahme legitimiert.
Rechtsgrundlage ist insbesondere:
- § 808 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als Regelung zum qualifizierten Legitimationspapier
Das Sparbuch begründet keinen Anspruch unabhängig vom zugrunde liegenden Sparvertrag.
Abzugrenzen ist das Sparbuch von:
- rein kontobasierten Sparformen ohne Urkundenlegitimation
In der Praxis dient das Sparbuch der vereinfachten Legitimation bei Verfügungen über Spareinlagen.