Selbstkosten

Selbstkosten bezeichnen die Summe aller Kosten, die einem Unternehmen durch Herstellung und Absatz von Produkten oder Dienstleistungen entstehen. Sie bilden die zentrale Grundlage für Kalkulation, Preisfindung und unternehmerische Entscheidungen.

In Kürze

Selbstkosten bezeichnen die Summe aller Kosten, die einem Unternehmen durch Herstellung und Absatz von Produkten oder Dienstleistungen entstehen. Sie bilden die zentrale Grundlage für Kalkulation, Preisfindung und unternehmerische Entscheidungen.

Definition

Selbstkosten sind ein betriebswirtschaftlicher Begriff. Sie umfassen sämtliche direkt zurechenbaren Einzelkosten sowie anteilige Gemeinkosten eines Kostenträgers — man spricht dann von einer Vollkostenrechnung. Abzugrenzen sind sie von reinen variablen Kosten ohne Gemeinkostenanteile.

Die Zusammensetzung der Selbstkosten unterscheidet sich je nach Betriebsart: In Fertigungsbetrieben fließen Kosten aus den Bereichen Material, Fertigung, Forschung und Entwicklung, Verwaltung sowie Vertrieb ein. In Handelsbetrieben sind es die Kosten aus Beschaffung, Lagerung, Verwaltung und Vertrieb.

Die Ermittlung erfolgt im Rahmen der Kostenrechnung nach Teilkosten- oder Vollkostenansätzen. Gesetzliche Vorgaben im engeren Sinne gibt es nicht — die Anwendung richtet sich nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Kostenrechnung.

Selbstkosten sind keine unveränderliche Größe. Unternehmen können sie durch Rationalisierungsmaßnahmen — etwa durch veränderte Fertigungsverfahren — aktiv senken. Sie stellen keinen Marktpreis und keinen rechtlich verbindlichen Mindestpreis dar.

Selbstkosten dienen Unternehmen für mehrere Zwecke:

  • Preisfindung: Sie sind eine wichtige Grundlage für Angebotspreise — neben Marktverhältnissen und Wettbewerb.
  • Kostenkontrolle und Wirtschaftlichkeitsanalyse: interne Erfolgs- und Effizienzbeurteilung.
  • Bewertung innerbetrieblicher Leistungen: etwa bei der Festlegung von Verrechnungspreisen.
  • Make-or-buy-Entscheidungen: ob etwas selbst hergestellt oder eingekauft werden soll.
  • Preisuntergrenze: eingeschränkt als Orientierung, unter welchem Preis ein Verkauf nicht sinnvoll ist.

Eine besondere Bedeutung haben Selbstkosten im öffentlichen Preisrecht: Die sogenannten Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP) regeln, wie Unternehmen bei Aufträgen der öffentlichen Hand kalkulieren müssen, wenn kein marktüblicher Preis festgestellt werden kann. In diesem Fall wird auf die Selbstkosten noch ein Gewinnaufschlag addiert.

Wissensdatenbank

Fragen & Antworten

rund um die Mitbestimmung

Zur Wissensdatenbank