Soziotherapie

In Kürze

Soziotherapie ist eine gesetzliche Kassenleistung für schwer psychisch kranke Menschen, die Unterstützung dabei erhalten, ärztliche Behandlungen selbstständig wahrzunehmen. Ziel ist es, unnötige Krankenhausaufenthalte zu vermeiden.

Definition

Viele schwer psychisch kranke Menschen schaffen es nicht aus eigener Kraft, ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen in Anspruch zu nehmen. Das führt häufig zu immer wiederkehrenden Krankenhausaufenthalten – dem sogenannten „Drehtüreffekt". Soziotherapie soll genau das verhindern.

Die Leistung umfasst drei Kernbereiche: die Koordination ärztlicher Maßnahmen, die Anleitung und Motivation zur eigenständigen Inanspruchnahme von Leistungen sowie die Arbeit im sozialen Umfeld der betroffenen Person. Ergänzend können Motivationstraining, Krisenunterstützung und Hilfe zur Verbesserung der Krankheitswahrnehmung hinzukommen.

Anspruch haben therapiefähige schwer psychisch Kranke, zum Beispiel Menschen mit Schizophrenie, schizoaffektiven Störungen oder schweren depressiven Episoden mit psychotischen Symptomen. Voraussetzung ist eine Verordnung durch einen Vertragsarzt.

Die Leistung ist zeitlich begrenzt auf maximal 120 Stunden innerhalb von drei Jahren bei derselben Erkrankung. Die genauen Inhalte regelt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seinen Soziotherapie-Richtlinien.

Die gesetzliche Grundlage findet sich in:

  • § 37a SGB V – Anspruch auf Soziotherapie
  • § 61 Satz 1 SGB V – Zuzahlungsregelung

Versicherte leisten je Kalendertag, an dem Soziotherapie in Anspruch genommen wird, eine Zuzahlung von 10 % der anfallenden Kosten – mindestens 5,00 Euro, höchstens 10,00 Euro. Die Abrechnung und den Einzug der Zuzahlung übernimmt die Krankenkasse, in der Regel quartalsweise.