Stakeholder

In Kürze

Stakeholder bezeichnet Personen oder Gruppen mit berechtigtem Interesse an unternehmerischen Entscheidungen. Sie sind von Ergebnissen, Prozessen oder Auswirkungen direkt oder indirekt betroffen.

Definition

Stakeholder ist ein unternehmensbezogener Begriff. Er umfasst natürliche oder juristische Personen sowie Gruppen mit einem sachlich begründeten Interesse an einem Unternehmen.

Das Interesse kann sich aus wirtschaftlicher, rechtlicher, sozialer oder faktischer Betroffenheit ergeben. Stakeholder liegen vor, wenn unternehmerische Entscheidungen Auswirkungen auf Rechte, Erwartungen oder Ressourcen dieser Gruppen haben.

Zu den Stakeholdern zählen interne und externe Anspruchsgruppen mit unterschiedlicher Nähe zum Unternehmen. Die Zuordnung als Stakeholder setzt keine Kapitalbeteiligung oder vertragliche Bindung voraus.

Stakeholder begründen keinen Vorrang einzelner Interessen gegenüber gesetzlichen oder unternehmerischen Zielvorgaben.

Abzugrenzen ist der Begriff Stakeholder von:

  • Shareholder, da dieser ausschließlich Kapitalgeber mit Eigentumsrechten erfasst.

In der Praxis dient der Stakeholder-Begriff der systematischen Berücksichtigung unterschiedlicher Anspruchsgruppen in Entscheidungsprozessen.