In Kürze
Sollkosten sind die Kosten, die bei der tatsächlichen Auslastung eines Betriebs entstehen sollten — bewertet mit vorher festgelegten Planwerten. Sie dienen als Maßstab für die Kostenkontrolle.
Definition
In der betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung bezeichnet man als Sollkosten diejenigen Kosten, die sich aus der tatsächlich erreichten Beschäftigung (Istbeschäftigung) ergeben — bewertet mit den im Voraus festgelegten Plankostensätzen.
Sollkosten setzen sich aus zwei Bestandteilen zusammen: den fixen Kosten, die unabhängig vom Beschäftigungsgrad anfallen, und den variablen Kosten, die sich je nach Auslastung verändern. Berücksichtigt werden dabei nur Kosten, die bei wirtschaftlicher Betriebsführung und den geplanten Bedingungen realistisch zu erwarten sind.
Die Berechnung erfolgt nach einer einfachen Formel: Sollkosten = Istbeschäftigung × Plankostensatz. In der flexiblen Plankostenrechnung werden die starren Plankosten auf die tatsächliche Auslastung umgerechnet, sodass ein aussagekräftiger Vergleich möglich wird.
Sollkosten sind die Grundlage für den Soll-Ist-Vergleich: Weichen die tatsächlichen Istkosten von den Sollkosten ab, lässt sich genau erkennen, ob die Abweichung durch unterschiedliche Preise (Preisabweichung) oder durch eine andere Menge bzw. Auslastung (Mengenabweichung) entstanden ist. So können Unternehmen gezielt Kostenkontrolle betreiben.