In Kürze
Stab bezeichnet eine unterstützende Organisationseinheit ohne Weisungsbefugnis. Sie dient der fachlichen Vorbereitung und Beratung von Leitungsentscheidungen.
Definition
Stab ist ein organisationsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine organisatorisch zugeordnete Assistenzeinheit innerhalb eines Leitungssystems.
Der Stab unterstützt eine Instanz durch Analyse, Beratung und Informationsaufbereitung ohne eigene Entscheidungsbefugnis.
Ein Stab liegt vor, wenn Aufgaben spezialisierten Stellen zur Vorbereitung von Leitungsentscheidungen übertragen sind.
Voraussetzung ist die unmittelbare Zuordnung zu einer Leitungsstelle bei fehlender Linien- und Weisungskompetenz.
Der Stab übernimmt regelmäßig koordinierende, planende oder beratende Funktionen mit fachlichem Schwerpunkt.
Rechtsgrundlagen ergeben sich nicht normativ, sondern aus der innerbetrieblichen Organisationsgestaltung.
Der Stab begründet keine eigenständige Führungs- oder Weisungsbefugnis gegenüber anderen Organisationseinheiten.
Abzugrenzen ist der Stab von:
- Linienstellen, da diese operative Entscheidungs- und Anordnungsrechte besitzen
In der Praxis dient der Stab der Entlastung und fachlichen Unterstützung der Unternehmensleitung.