Spartenorganisation

Bei der Spartenorganisation wird ein Unternehmen in eigenständige Bereiche – sogenannte Sparten oder Divisionen – aufgeteilt, die jeweils eigene Leitungs- und Ergebnisverantwortung tragen. Jede Sparte kümmert sich selbst um operative Aufgaben wie Einkauf, Produktion und Vertrieb.

In Kürze

Bei der Spartenorganisation wird ein Unternehmen in eigenständige Bereiche – sogenannte Sparten oder Divisionen – aufgeteilt, die jeweils eigene Leitungs- und Ergebnisverantwortung tragen. Jede Sparte kümmert sich selbst um operative Aufgaben wie Einkauf, Produktion und Vertrieb.

Definition

Die Spartenorganisation – auch divisionale Organisation oder Geschäftsbereichsorganisation genannt – ist eine Form der unternehmerischen Aufbauorganisation. Sie gliedert ein Unternehmen auf der zweiten Führungsebene nach bestimmten Objekten wie Produktarten, Kundengruppen, Regionen oder Projekten. Die entstehenden Einheiten heißen Sparten, Divisionen oder Geschäftsbereiche.

Die einzelnen Sparten sind organisatorisch selbstständig, aber rechtlich unselbstständig. Sie tragen eine eigene Gewinnverantwortung und werden deshalb oft als „Unternehmen im Unternehmen" bezeichnet. Die Unternehmensleitung verbleibt als übergeordnete strategische Steuerungsebene mit Koordinationsfunktion.

Je nach Grad der Eigenständigkeit unterscheidet man zwei Grundformen:

  • Zentrale Spartenorganisation: wenige, überschaubare Sparten mit geringer Eigenständigkeit und einfachen Steuerungsinstrumenten
  • Dezentrale Spartenorganisation: viele, stark untergliederte Sparten mit hoher Eigenständigkeit und komplexen Steuerungsinstrumenten

Nach der Art der Verantwortung unterscheidet man außerdem verschiedene Organisationsformen:

  • Cost-Center: Die Sparte ist nur für ihre Kosten verantwortlich.
  • Revenue-Center: Die Sparte ist nur für ihre Erlöse verantwortlich.
  • Profit-Center: Die Sparte ist für den erzielten Gewinn verantwortlich.
  • Investment-Center: Die Sparte trägt zusätzlich Verantwortung für eigene Investitionen.

Neben den Sparten gibt es meist Zentralabteilungen (mit fachlicher Weisungsbefugnis in ihrem Bereich) und Stabsstellen (beratende Einheiten ohne Weisungsrecht), die zentrale Aufgaben für die gesamte Unternehmensleitung übernehmen.

Die Spartenorganisation ist gesetzlich nicht normiert und beruht auf unternehmerischer Organisationsfreiheit. Sie begründet keinen eigenständigen Anspruch auf bestimmte Mitbestimmungsstrukturen oder Beteiligungsrechte. Abzugrenzen ist sie von der funktionalen Organisation, bei der Aufgaben zentral gebündelt werden.

Zu den Vorteilen zählen kürzere Entscheidungswege, mehr Flexibilität, höhere Mitarbeitermotivation und stärkere Kundenorientierung. Als Nachteile gelten mögliche Konflikte zwischen Sparten, Koordinationsprobleme, ungenutzte Synergien sowie ein höherer Bedarf an qualifizierten Führungskräften. In der Praxis beeinflusst die Spartenorganisation Zuständigkeiten, Entscheidungswege und arbeitsorganisatorische Abläufe.

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