In Kürze
Das Zuschuss-Wintergeld ist eine finanzielle Leistung von 2,50 Euro je Ausfallstunde für Arbeitnehmer, deren Arbeit in der Schlechtwetterzeit witterungsbedingt ausfällt. Es soll helfen, die Inanspruchnahme von Saison-Kurzarbeitergeld zu vermeiden.
Definition
Die Schlechtwetterzeit umfasst den Zeitraum vom 1. Dezember bis zum 31. März des Folgejahres. Fällt in dieser Zeit Arbeit wegen schlechten Wetters aus, können Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Zuschuss-Wintergeld erhalten.
Wichtige Voraussetzung: Der Arbeitgeber muss zunächst Arbeitszeitguthaben auflösen, um den Arbeitsausfall zu überbrücken. Nur wenn dadurch das Saison-Kurzarbeitergeld vermieden wird, wird das Zuschuss-Wintergeld gewährt.
Das Zuschuss-Wintergeld wird außerdem nur gezahlt, wenn mindestens eine witterungsbedingte Ausfallstunde pro Tag anfällt. Kürzere Ausfallzeiten können dabei zusammengerechnet werden.
Die Leistung wird auch dann gewährt, wenn im Krankheitsfall eine sogenannte Winterausfallgeld-Vorausleistung für dieselben Stunden gezahlt wurde.
Steuerlich und sozialversicherungsrechtlich ist das Zuschuss-Wintergeld begünstigt: Es unterliegt weder dem Lohnsteuerabzug noch dem Progressionsvorbehalt und gilt nicht als Arbeitsentgelt im Sinne der gesetzlichen Sozialversicherung.