In Kürze
Die Schlechtwetterregelung im Baugewerbe sichert Beschäftigung im Winter. Zur Finanzierung zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam eine monatliche Umlage.
Definition
Im Baugewerbe gibt es besondere Leistungen für die Wintermonate: das Zuschuss-Wintergeld, das Mehraufwands-Wintergeld und das Saison-Kurzarbeitergeld. Um diese Leistungen zu finanzieren, erhebt die Bundesagentur für Arbeit eine Umlage von allen zugelassenen Baubetrieben.
Die Umlage beträgt insgesamt 2,0 % der Bruttolohnsumme aller gewerblichen Arbeitnehmer im Betrieb. Davon tragen:
- Arbeitgeber: 1,2 % der Bruttolohnsumme
- Arbeitnehmer: 0,8 % der Bruttolohnsumme
Die Umlage wird monatlich abgeführt und ist jeweils bis zum 15. des Folgemonats nach der Lohnabrechnung fällig.