Schlechtwetterregelung - Winterbeschäftigung

In Kürze

Die Schlechtwetterregelung im Baugewerbe sichert Beschäftigung im Winter. Zur Finanzierung zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam eine monatliche Umlage.

Definition

Im Baugewerbe gibt es besondere Leistungen für die Wintermonate: das Zuschuss-Wintergeld, das Mehraufwands-Wintergeld und das Saison-Kurzarbeitergeld. Um diese Leistungen zu finanzieren, erhebt die Bundesagentur für Arbeit eine Umlage von allen zugelassenen Baubetrieben.

Die Umlage beträgt insgesamt 2,0 % der Bruttolohnsumme aller gewerblichen Arbeitnehmer im Betrieb. Davon tragen:

  • Arbeitgeber: 1,2 % der Bruttolohnsumme
  • Arbeitnehmer: 0,8 % der Bruttolohnsumme

Die Umlage wird monatlich abgeführt und ist jeweils bis zum 15. des Folgemonats nach der Lohnabrechnung fällig.