Schlussbilanz

In Kürze

Die Schlussbilanz ist eine Aufstellung, die das Vermögen und die Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag zeigt. Sie wird am Ende eines Geschäftsjahres oder bei besonderen Anlässen erstellt.

Definition

Eine Schlussbilanz ist die Bilanz, die ein Unternehmen für den Abschluss eines Geschäftsjahres aufstellen muss. Sie fasst in geordneter Form zusammen, was das Unternehmen besitzt (Vermögen) und was es schuldet (Verbindlichkeiten).

Neben dem regulären Jahresabschluss gibt es auch Schlussbilanzen, die aus besonderen Gründen erstellt werden — zum Beispiel bei einer Insolvenz, der Aufgabe des Geschäftsbetriebs oder einem Unternehmensverkauf.

Bevor die Schlussbilanz aufgestellt werden kann, sind im Unternehmen mehrere vorbereitende Schritte notwendig:

  • Inventur: körperliche Bestandsaufnahme von Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie fertigen und unfertigen Erzeugnissen
  • Kontenabstimmung: Abgleich von Bankkonten, Kundenforderungen und Lieferantenverbindlichkeiten
  • Buchungen: Abschreibungen auf Anlage- und Umlaufvermögen, Wertberichtigungen sowie aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten
  • Bewertung: Ermittlung der Werte aller Vermögensgegenstände

Alle diese Buchungen laufen über das sogenannte Schlussbilanzkonto. Dessen Einzelsalden werden nach der gesetzlichen Bilanzgliederung geordnet und bilden gemeinsam die fertige Schlussbilanz.

Die Schlussbilanz sollte möglichst zeitnah nach dem Abschlussstichtag erstellt werden. Welche Fristen dabei gelten, hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab. Falls nötig, kann sie nachträglich berichtigt (Bilanzberichtigung) oder geändert (Bilanzänderung) werden.