Sperrvermerk

In Kürze

Ein Sperrvermerk schützt Bewerber davor, dass ihre Bewerbungsunterlagen an bestimmte Unternehmen — meist den eigenen Arbeitgeber — weitergeleitet werden.

Definition

Wer sich auf eine Stelle bewirbt, die unter einer Chiffre oder über eine Personalberatung ausgeschrieben ist, weiß oft nicht, welches Unternehmen dahintersteckt. Mit einem Sperrvermerk kann der Bewerber ausdrücklich festlegen, dass seine Unterlagen nicht an bestimmte Firmen weitergegeben werden dürfen.

Typischer Anwendungsfall: Der Bewerber möchte verhindern, dass sein aktueller Arbeitgeber oder ein diesem nahestehender Betrieb von der Bewerbung erfährt.

Der Sperrvermerk muss vom Chiffredienst oder der Personalberatung jedoch nur dann zwingend beachtet werden, wenn dies ausdrücklich zugesichert wurde. Eine mündliche Zusage reicht zwar aus, muss im Streitfall aber vom Bewerber bewiesen werden. Steht die Zusicherung bereits in der Stellenanzeige, ist der Bewerber auf der sicheren Seite.

Wird der Sperrvermerk missachtet und entsteht dem Bewerber dadurch ein Schaden, kann er unter Umständen Schadensersatz verlangen.