Steuergeheimnis

In Kürze

Das Steuergeheimnis schützt steuerlich relevante personenbezogene Daten vor unbefugter Offenlegung. Es verpflichtet staatliche Stellen zur strikten Vertraulichkeit.

Definition

Das Steuergeheimnis ist ein steuerverfahrensrechtlicher Begriff. Es bezeichnet die gesetzliche Pflicht zur Geheimhaltung steuerlich relevanter Tatsachen über identifizierbare Personen.

Es umfasst personenbezogene Verhältnisse sowie fremde Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aus Besteuerungsverfahren. Das Steuergeheimnis gilt, sobald entsprechende Informationen Finanzbehörden oder verpflichteten Personen dienstlich bekannt geworden sind.

Verpflichtet sind Amtsträger sowie ihnen gesetzlich gleichgestellte Personen im Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 30 Abgabenordnung (AO)
  • strafrechtliche Sanktionen nach § 355 Strafgesetzbuch (StGB)

Eine Offenbarung ist nur in gesetzlich ausdrücklich geregelten Ausnahmefällen zulässig.

Das Steuergeheimnis begründet keinen Anspruch auf vollständige Abschottung gegenüber allen staatlichen Stellen.

Abzugrenzen ist das Steuergeheimnis vom allgemeinen Datenschutzrecht, das unabhängig vom Besteuerungsverfahren gilt.

In der Praxis sichert das Steuergeheimnis das Vertrauen in die vollständige und wahrheitsgemäße Offenlegung steuerlicher Sachverhalte.