In Kürze
Die Steuerfreigrenze bezeichnet den einkommensteuerlich unbelasteten Mindestbetrag. Sie schützt das steuerliche Existenzminimum natürlicher Personen.
Definition
Die Steuerfreigrenze ist ein steuerrechtlicher Begriff zur einkommensteuerlichen Freistellung des existenzsichernden Mindestbetrags. Sie bezeichnet einen gesetzlich festgelegten Betrag, bis zu dem steuerpflichtiges Einkommen nicht besteuert wird.
Die Anwendung setzt voraus, dass steuerbare Einkünfte vorliegen und der maßgebliche Grenzbetrag nicht überschritten ist. Der Betrag wird jährlich angepasst und bei der Veranlagung im Rahmen der Steuerfreigrenze berücksichtigt.
Rechtsgrundlage der Steuerfreigrenze ist insbesondere:
- § 32a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)
Dieser Paragraph ist maßgeblich für die tarifliche Besteuerung.
Eine Verpflichtung zur Steuerzahlung entsteht unterhalb des Grenzbetrags im Veranlagungszeitraum allein nicht.
Abzugrenzen ist die Steuerfreigrenze vom Freibetrag, bei dem nur der übersteigende Teil besteuert wird.
In der Praxis bestimmt die Steuerfreigrenze, ob eine Einkommensteuerveranlagung zu einer Steuerfestsetzung führt.