In Kürze
Der steuerfreie Sachbezug ist eine nicht geldwerte Leistung des Arbeitgebers. Er bleibt bis zu gesetzlich festgelegten Wertgrenzen lohnsteuerfrei.
Definition
Der steuerfreie Sachbezug ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine vom Arbeitgeber gewährte Sachleistung, die nicht in Geld besteht und lohnsteuerlich begünstigt ist.
Ein steuerfreier Sachbezug liegt vor, wenn die Leistung zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird. Voraussetzung ist, dass die Zuwendung keinen Barlohn ersetzt und objektiv als Sachleistung ausgestaltet ist.
Der steuerfreie Sachbezug ist wertmäßig begrenzt und an gesetzlich festgelegte Freigrenzen gebunden. Maßgeblich ist, dass die Leistung ausschließlich bei zuvor bestimmten Akzeptanzstellen eingelöst werden kann.
Eine Auszahlung in Geld oder die Umwandlung in Bargeld ist rechtlich ausgeschlossen.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 8 Einkommensteuergesetz (EStG)
- § 37b EStG für pauschale Besteuerungsformen
Der steuerfreie Sachbezug begründet keinen Anspruch auf Auszahlung oder Umwandlung in Entgelt.
Abzugrenzen ist der steuerfreie Sachbezug von:
- steuerpflichtigem Barlohn
- pauschal besteuerten Sachzuwendungen
In der Praxis wird der steuerfreie Sachbezug als Bestandteil ergänzender Vergütungsmodelle im Arbeitsverhältnis eingesetzt.