In Kürze
Die Sozialversicherungsnummer dient der eindeutigen Identifikation versicherter Personen im Sozialversicherungssystem. Sie wird lebenslang vergeben und verwaltet.
Definition
Die Sozialversicherungsnummer ist ein sozialrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet ein personenbezogenes Identifikationsmerkmal zur eindeutigen Zuordnung in der gesetzlichen Sozialversicherung.
Die Sozialversicherungsnummer wird von der Deutschen Rentenversicherung vergeben und dauerhaft geführt. Sie wird erstellt, wenn eine Person erstmals sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist oder eine entsprechende Meldung erfolgt.
Voraussetzung ist die Erfassung personenbezogener Daten zur Verwaltung von Beiträgen und Leistungsansprüchen.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
- Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV)
Die Sozialversicherungsnummer begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Sozialleistungen.
Abzugrenzen ist sie von der steuerlichen Identifikationsnummer, die einen abweichenden Verwendungszweck hat.
In der Praxis ermöglicht die Sozialversicherungsnummer die korrekte Abrechnung und Zuordnung sozialversicherungsrechtlicher Vorgänge.