Steigerungszahl

In Kürze

Die Steigerungszahl ist eine Rechengröße in der Alterssicherung der Landwirte. Sie bestimmt, wie hoch die Rente ausfällt, und hängt von der Anzahl der Beitragsmonate und gesetzlich festgelegten Faktoren ab.

Definition

Die Steigerungszahl errechnet sich, indem die Anzahl der Kalendermonate mit Beitragszeiten, einer Zurechnungszeit sowie bestimmten Zeiten des Rentenbezugs wegen voller Erwerbsminderung mit festgelegten Faktoren multipliziert wird.

Welcher Faktor gilt, richtet sich nach der Art der zugrunde liegenden Zeit. Nach § 23 Abs. 3 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) gelten folgende Faktoren:

  • 0,0833 – für Zeiten mit Beiträgen als Landwirt, freiwillige Beiträge ehemaliger Landwirte, Zurechnungszeiten für zuletzt als Landwirt Versicherte sowie Zeiten des Bezugs einer Rente wegen Erwerbsminderung, die mit einer Zurechnungszeit zusammentreffen
  • 0,0417 – für alle anderen anrechenbaren Zeiten

Wurde ein Versorgungsausgleich durchgeführt – zum Beispiel im Rahmen einer Scheidung –, wird die Steigerungszahl entsprechend durch einen Zuschlag erhöht oder durch einen Abschlag verringert.