In Kürze
Eine Stelle ist die kleinste organisatorische Einheit in einem Unternehmen. Sie fasst ein klar abgegrenztes Aufgabengebiet, die nötigen Kompetenzen und die damit verbundene Verantwortung zusammen — dauerhaft und unabhängig von der Person, die sie gerade besetzt.
Definition
Eine Stelle entsteht, wenn Aufgaben, Zuständigkeiten und Verantwortung sachlich gebündelt und dauerhaft festgelegt werden. Sie ist personenunabhängig: Sie bleibt bestehen, auch wenn der Stelleninhaber wechselt, und kann jederzeit durch organisatorische Maßnahmen verändert werden.
Jede Stelle muss drei Merkmale aufweisen:
- Aufgaben: Die Tätigkeiten sind für einen bestimmten Zeitraum festgelegt und unabhängig von der Person, die die Stelle besetzt.
- Kompetenzen: Der Stelleninhaber erhält die Befugnisse, die er zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung benötigt.
- Verantwortung: Der Stelleninhaber trägt Verantwortung für seine Entscheidungen und Handlungen im Rahmen der Stelle.
Diese drei Elemente müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen — das nennt man das Kongruenzprinzip.
Umgangssprachlich wird eine Stelle oft als „Arbeitsplatz" bezeichnet, was aber nicht ganz korrekt ist: Eine Stelle ist weder räumlich festgelegt noch dauerhaft an eine bestimmte Person gebunden. Eine Stelle begründet für sich genommen keinen Anspruch auf Beschäftigung oder Vergütung.
Stellenbildung
Die Stellenbildung erfolgt auf Grundlage einer Aufgabenanalyse und einer anschließenden Aufgabensynthese. Dabei werden einzelne Aufgaben nach bestimmten Merkmalen zusammengefasst — etwa nach der Art der Tätigkeit, dem bearbeiteten Objekt, dem Rang (Entscheidung oder Ausführung), der Phase (Planung, Durchführung, Kontrolle), dem Ort, der Zeit oder den verwendeten Arbeitsmitteln.
Wie viele Aufgaben eine Stelle umfasst, hängt von deren Schwierigkeit und Komplexität ab. Inhalt, Kompetenzrahmen und Verantwortungsbereiche werden in einer schriftlichen Stellenbeschreibung festgehalten.
In größeren Unternehmen werden mehrere Stellen zu einer Abteilung zusammengefasst, die von einer Leitungsstelle — dem Abteilungsleiter — geführt wird.
Stellenarten
Je nach zugeteilten Kompetenzen und Aufgaben unterscheidet man verschiedene Stellenarten:
- Ausführungsstellen: Erledigen Aufgaben im eigenen Bereich, dürfen aber keine Weisungen an andere Stellen erteilen.
- Leitungsstellen: Treffen Entscheidungen für untergeordnete Stellen, erteilen Anordnungen und kontrollieren deren Umsetzung.
- Linienstellen: Zuständig für die betrieblichen Hauptaufgaben.
- Stabsstellen: Spezialisierte Hilfsstellen, die Leitungsstellen mit Informationen und Fachwissen unterstützen — in der Regel ohne eigene Weisungsbefugnis.
- Assistenzstellen: Allgemeine Hilfsstellen mit wechselnden Aufgaben und meist ohne Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.
- Dienstleistungsstellen: Übernehmen zentrale Unterstützungsaufgaben für mehrere Leitungsstellen und haben in ihrem Fachbereich Weisungsbefugnis (z. B. Personalabteilung, Rechtsabteilung).
- Unterstützende Stellen: Erledigen Hilfstätigkeiten für alle Stellen im Unternehmen (z. B. Poststelle).
Stellenbesetzung
Nach der Stellenbildung folgt die Stellenbesetzung: Es wird eine Person gesucht, deren Fähigkeiten möglichst gut zum Anforderungsprofil der Stelle passen. Bestehende Lücken zwischen Bewerber- und Anforderungsprofil können durch gezielte Personalentwicklungsmaßnahmen geschlossen werden.