Schwerbehinderung

In Kürze

Das Schwerbehindertenrecht regelt die besonderen Rechte, Pflichten und Schutzmechanismen für Menschen mit Schwerbehinderung, insbesondere im Arbeitsleben.

Definition

Das Schwerbehindertenrecht ist ein Teil des deutschen Sozial- und Arbeitsrechts. Es umfasst die gesetzlichen Vorschriften, die die Rechtsverhältnisse von Menschen mit Schwerbehinderung regeln.

Zentrale Rechtsgrundlage ist das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), insbesondere Teil 3 mit den besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen.

Schwerbehindertenrecht gilt für Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Ziel ist die Förderung der Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie der Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile.

Es regelt unter anderem:

  • Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
  • Schwerbehindertenausweis
  • Nachteilsausgleiche
  • Gleichstellung behinderter Menschen mit geringerem Grad der Behinderung
  • besondere Schutzrechte im Arbeitsverhältnis
  • besonderer Kündigungsschutz
  • Zusatzurlaub
  • Beschäftigungspflichten der Arbeitgeber
  • Diskriminierungsverbote
  • Beteiligung von Integrationsämtern und Schwerbehindertenvertretungen

Das Schwerbehindertenrecht ist überwiegend zwingendes Schutzrecht und dient ausschließlich dem Schutz schwerbehinderter Menschen.