In Kürze
Die Sitzungsniederschrift dokumentiert formell Verlauf und Beschlüsse eines Betriebsratsgremiums. Sie dient dem Nachweis ordnungsgemäßer Willensbildung.
Definition
Sitzungsniederschrift ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur formellen Dokumentation von Sitzungen betrieblicher Interessenvertretungen. Sie bezeichnet eine schriftliche Urkunde über Verlauf, Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse eines zuständigen Gremiums.
Eine Sitzungsniederschrift liegt vor, wenn Inhalt, Datum, Beschlusswortlaut und erforderliche Unterschriften festgehalten sind. Voraussetzung ist die Erstellung während oder unmittelbar nach der Sitzung durch ein beauftragtes Mitglied.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 34 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) für Inhalt und Pflicht
- § 416 Zivilprozessordnung (ZPO) für den Urkundencharakter
Die Sitzungsniederschrift begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Wirksamkeit der gefassten Beschlüsse.
Abzugrenzen ist sie von:
- internen Vermerken
- Ergebnisnotizen ohne gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalt
In der Praxis ist die Sitzungsniederschrift relevant für Nachweisführung, Rechtssicherheit und innerbetriebliche Kontrolle betriebsverfassungsrechtlicher Entscheidungen.