Rücktritt des Betriebsrats

In Kürze

Rücktritt des Betriebsrats bezeichnet die kollektive Selbstauflösung des Betriebsrats durch Beschluss. Er beendet die reguläre Amtsführung und leitet eine Neuwahl ein.

Definition

Rücktritt des Betriebsrats ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die durch Beschluss des Gremiums bewirkte Selbstauflösung des amtierenden Betriebsrats.

Ein Rücktritt liegt vor, wenn die absolute Mehrheit der gewählten Betriebsratsmitglieder zustimmt. Der Beschluss wirkt einheitlich für alle Mitglieder und Ersatzmitglieder, unabhängig vom Abstimmungsverhalten.

Rücktritt des Betriebsrats setzt keine sachliche Begründung voraus und ist formfrei beschließbar.

Rechtsgrundlage ist:

  • § 13 Absatz 2 Nummer 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
  • § 22 BetrVG

Der Rücktritt beendet nicht sofort die betriebsverfassungsrechtlichen Befugnisse des Gremiums.

Abzugrenzen ist der Rücktritt von der gleichzeitigen Amtsniederlegung sämtlicher Mitglieder, bei der keine geschäftsführende Fortführung stattfindet.

In der Praxis verpflichtet der Rücktritt zur unverzüglichen Einleitung einer Neuwahl durch Bestellung eines Wahlvorstands.