Rentenformel

Die Rentenformel ist das gesetzlich vorgegebene Berechnungsverfahren für die monatliche Rentenhöhe. Sie verknüpft die individuelle Beitragsleistung mit der aktuellen Lohnentwicklung und der jeweiligen Rentenart.

In Kürze

Die Rentenformel ist das gesetzlich vorgegebene Berechnungsverfahren für die monatliche Rentenhöhe. Sie verknüpft die individuelle Beitragsleistung mit der aktuellen Lohnentwicklung und der jeweiligen Rentenart.

Definition

Rentenformel bezeichnet die gesetzlich festgelegte Rechenvorschrift zur Ermittlung der monatlichen Rente. Sie gilt sowohl in der gesetzlichen Rentenversicherung als auch in der Alterssicherung der Landwirte.

In der gesetzlichen Rentenversicherung ergibt sich die monatliche Rente aus der Multiplikation von vier Faktoren:

  • Entgeltpunkte – spiegeln die im Laufe des Berufslebens eingezahlten Beiträge wider; sie ergeben sich aus dem Verhältnis des individuellen Entgelts zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten
  • Zugangsfaktor – berücksichtigt, ob die Rente früher oder später als zum regulären Zeitpunkt begonnen wird
  • Rentenartfaktor – unterscheidet zwischen verschiedenen Rentenarten, z. B. Alters- oder Hinterbliebenenrente
  • Aktueller Rentenwert – ein jährlich angepasster Eurobetrag pro Entgeltpunkt, der die allgemeine Lohnentwicklung abbildet

In der Alterssicherung der Landwirte wird statt Entgeltpunkten und Zugangsfaktor eine Steigerungszahl verwendet, die zusammen mit dem Rentenartfaktor und dem allgemeinen Rentenwert multipliziert wird.

Ziel beider Formeln ist es, dass die Rentenhöhe möglichst genau der persönlichen Beitragsleistung entspricht – das gilt auch für Hinterbliebenenrenten. Die Rentenformel begründet dabei keinen Anspruch auf eine bestimmte Mindestleistung unabhängig von geleisteten Beiträgen.

Die Rentenformel ist abzugrenzen von betrieblichen und privaten Rentenberechnungen außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung.

Rechtsgrundlagen:

  • § 64 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) – gesetzliche Rentenversicherung
  • § 23 Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) – Alterssicherung der Landwirte

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