Rentenwert - allgemeiner

In Kürze

Der allgemeine Rentenwert ist ein Rechenwert, der zur Berechnung der Rentenhöhe aus der Landwirtschaftlichen Alterskasse dient und sich jährlich verändert.

Definition

Wer als Landwirt eine Rente aus der Landwirtschaftlichen Alterskasse bezieht, bekommt deren Höhe mithilfe des allgemeinen Rentenwertes berechnet. Dieser Wert wurde erstmals zum 1. Januar 1995 festgesetzt, geregelt in § 23 Abs. 1 Satz 1 Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG).

Zum 1. Juli eines jeden Jahres wird der allgemeine Rentenwert angepasst — und zwar um denselben Prozentsatz, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert. Das ist in § 23 Abs. 4 Satz 2 ALG geregelt.

Diese Kopplung an den aktuellen Rentenwert der gesetzlichen Rentenversicherung hat einen wichtigen Effekt: Sowohl die sogenannte Schutzklausel als auch ein möglicher Ausgleichsbedarf gelten dadurch auch für Renten der Landwirtschaftlichen Alterskasse.

Ab dem 1. Juli 2024 beträgt der allgemeine Rentenwert 18,15 Euro. Dieser Wert gilt bis zum 30. Juni 2025.