Rabatt

In Kürze

Ein Rabatt ist ein Preisnachlass auf Waren oder Dienstleistungen. Er wird nach festgelegten Kriterien gewährt und verändert den ursprünglich geforderten Preis.

Definition

Rabatt ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es bezeichnet einen vom Anbieter gewährten Preisnachlass auf einen festgesetzten oder angekündigten Ausgangspreis.

Ein Rabatt liegt vor, wenn der Nachlass nach objektiven Kriterien wie Menge, Zeitraum oder Personengruppe bestimmt ist. Die Gewährung setzt voraus, dass der reduzierte Preis rechnerisch eindeutig vom Ausgangspreis ableitbar ist.

Rechtsgrundlage für die Ausweisung auf Rechnungen ist das Umsatzsteuergesetz (UStG), insbesondere:

  • § 14 Absatz 4 Satz 7 UStG

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Gewährung eines Preisnachlasses besteht nicht.

Abzugrenzen ist der Rabatt von:

  • Skonto, das an fristgerechte Zahlung anknüpft und zahlungsbezogen ausgestaltet ist

In der Praxis beeinflusst der Rabatt die Preisgestaltung, die Abrechnung und die steuerliche Bemessungsgrundlage.