In Kürze
Rückstellungen bezeichnen bilanzielle Passivposten für ungewisse Verpflichtungen eines Unternehmens. Sie dienen der periodengerechten Erfassung künftiger Aufwendungen.
Definition
Rückstellungen sind Verpflichtungen eines Unternehmens, die dem Grunde nach bestehen oder wahrscheinlich sind, jedoch hinsichtlich Höhe oder Fälligkeit unbestimmt bleiben.
Sie sind dem Fremdkapital zuzuordnen und werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Rückstellungen liegen vor, wenn eine wirtschaftliche Verursachung im abgelaufenen Geschäftsjahr gegeben ist.
Zusätzlich muss ernsthaft mit einer Inanspruchnahme durch Dritte oder öffentliche Stellen gerechnet werden. Die Bewertung erfolgt als notwendiger Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung kaufmännischer Vorsicht.
Rechtsgrundlage ist:
- § 249 Handelsgesetzbuch (HGB)
- § 266 HGB
Rückstellungen dürfen nur für gesetzlich zulässige Tatbestände gebildet werden. Sie begründen keinen Anspruch auf Auszahlung oder Verwendung zu anderen Zwecken.
Abzugrenzen sind Rückstellungen von:
- Rücklagen, die dem Eigenkapital zugeordnet sind
In der Praxis beeinflussen Rückstellungen die Gewinnermittlung und die Darstellung der Vermögenslage im Jahresabschluss.