Risikostrukturausgleich

In Kürze

Der Risikostrukturausgleich (RSA) sorgt dafür, dass Krankenkassen mit kranken Versicherten mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds erhalten als Kassen mit gesünderen Mitgliedern. So soll ein fairer Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen gewährleistet werden.

Definition

Seit dem 1. Januar 2009 fließen alle Beitragseinnahmen der gesetzlichen Krankenkassen sowie ein Bundeszuschuss aus Steuergeldern in den sogenannten Gesundheitsfonds. Dieser wird vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verwaltet. Aus diesem Fonds erhalten die Krankenkassen monatliche Zuweisungen, um ihre Leistungs- und Verwaltungskosten zu decken.

Die Höhe der Zuweisung richtet sich nicht nur nach der Anzahl der Versicherten, sondern auch nach deren Morbidität — also ihrem Krankheitszustand. Kassen mit kränkeren Versicherten bekommen einen Zuschlag, Kassen mit gesünderen Versicherten einen Abschlag. Dieses Verfahren heißt morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich.

Seit 2021 fließen die Diagnosen aller Krankheitsgruppen in die Berechnung ein (sogenanntes Vollmodell). Zuvor waren nur 80 ausgewählte Krankheiten maßgeblich. Die Zu- und Abschläge richten sich nach folgenden Kriterien:

  • Morbidität der Versicherten (anhand von Diagnosen und Arzneimitteldaten)
  • Alter und Geschlecht der Versicherten
  • Wohnort (Zuordnung zu Regionalgruppen)
  • Krankengeldanspruch der Mitglieder
  • Kostenerstattung (ob Mitglieder Kostenerstatter sind)
  • Auslandsversicherte (Einteilung in Wohnlandgruppen)

Zusätzlich gibt es einen Ausgleich für besonders kostenintensive Versicherte (Hochrisikopool) sowie eine Pauschale zur Förderung von Präventionsmaßnahmen.

Die Wirkungen des RSA werden alle vier Jahre durch einen Wissenschaftlichen Beirat beim BAS überprüft. Dabei werden auch mögliche Wettbewerbsverzerrungen und Manipulationsrisiken untersucht.